
Zuerst stellt Katina Schubert eine medienwirksame Anzeige gegen “die Wikipedia”. Dann entschließt sie sich – vermutlich aufgrund des unerwarteten Gegenwindes – die Anzeige “zurückzuziehen“.
Soweit ein schöner PR-Stunt. Damit könnte die Geschichte ja jetzt erstmal wieder etwas ruhiger weitergehen, oder? Denkste!
Wie ich gerade in diesem Posting bei Gulli lese, hat Günter Frhr. v. Gravenreuth – der schon in den Wikipedistik-Kommentaren wenig Begeisterung für die Aktion von Frau Schubert zeigte – Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gegen Schubert gestellt.
Gravenreuth begründet dies wie folgt:
“Die Wiedergabe von historischen Dokumenten in einer Enzyklopädie wie der Wikipedia, deren Objektivität und Aktualität erst vor wenigen Tagen bestätigt wurde, erfüllt keinen Straftatbestand, insbesondere nicht § 86 Abs. 1 Nr. 4 oder 130 Abs. 3 StGB.
Geschütztes Rechtsgut von § 164 StGB ist die Rechtspflege und die Strafverfolgungsorgane vor unnötiger Inanspruchnahme und daneben auch die einzelne Person vor Strafverfolgungsmaßnahmen, die sie unberechtigterweise treffen könnten.
Dies war der Beschuldigten wohl auch bekannt, da sie als stellvertretende Vorsitzende der Partei “Die Linke” über ausreichende Kenntnisse verfügt.”
Harren wir mal gespannt der weiteren Entwicklung…
10. Dezember 2007 um 22:35 Uhr
Die weitere Entwicklung? Nix. Ob eine Staatsanwaltschaft sich der ersten Anzeige wirklich annimmt ist schon zweifelhaft.
Wenn sich die Münchner die Akten aus Berlin kommen lassen und einen Ausdruck des Wikipedia-Artikels mit allen HJ-Abzeichen, der Karte von 1938 und anderen Devolotionalien sehen, werden sie nicht mal einen Anfangsverdacht feststellen können.
11. Dezember 2007 um 09:11 Uhr
Erstmal müssen sie dem wohl nachgehen – egal ob Frau Schubert die Anzeige zurück nimmt. Allerdings halte ich die Retour von Gravenreuth auch nicht zielführend. Am Ende wird ein Stellvertreterkrieg auf dem Rücken der Wikipedia ausgetragen. Das kann nichts Gutes bringen.
11. Dezember 2007 um 16:13 Uhr
Bei Amtsdelikten wie der Verwendung von NS-Kennzeichen ist eine “Rücknahme der Strafanzeige” nicht möglich.
mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth