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Im Namen des Volkes…

Wie Heise und Golem berichten, tritt heute die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft.

Neben Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, CD-Roms und anderen “körperlichen” Veröffentlichungen, müssen ab sofort auch Pflichtexemplare von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden.

Wer dieser Ablieferungspflicht nicht nachkommt, hat mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € zu rechnen. Ausgenommen von der Verordnung sind nur “lediglich privaten Zwecken dienende Websites”.

Mathias Schindler hat sich schon vor etlichen Monaten mit der jetzt in Kraft getretenen Verordnung beschäftigt und auf einen Schwachpunkt hingewiesen, der bis jetzt nicht behoben wurde: die Nichtbeachtung freier Lizenzen.

Die Inhalte der Wikipedia zählen ohne Frage zu den ablieferungspflichtigen Netzpublikationen – nur wer ist verpflichtet sie an die Deutsche Nationalbibliothek zu liefern?

Werfen wir doch mal einen Blick in den § 15 des DNBGs:

Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.

Dummerweise trifft das auf so ziemlich jeden deutschen Bürger zu, der seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat.

7 Kommentare zu “Heute schon die Wikipedia zur Bibliothek gebracht?”

  1. Dirk schrieb:

    Dann haben Sie wenigstens die 500 Millarden für die Finanzkrise wieder drin. Kriegt jeder Geschäftsfähige in Deutschland wegen Nichtablieferung der Wikipedia ein Bussgeld in Höhe von den 10k.

    10k x 60.000.000 = ;-)

  2. Peter Schink schrieb:

    Habe die Nationalbibliothek mal angerufen. Das Ergebnis gibt es hier zu lesen: http://www.blogh.de/870

  3. Brief an die Deutsche Nationalbibliothek at viralmythen schrieb:

    [...] Heute schon die Wikipedia zur Bibliothek gebracht? (Wikipedistik) [...]

  4. OpenSource Blog / Open Source Blog » Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek stiftet Verwirrung & Aufregung schrieb:

    [...] Wikipedistik fragt, ob man denn heute schon die Wikipedia abgeliefert habe und unterstellt eine Regelungslücke für den Wikipedia Content, der ja nicht von einem, sondern potentiell von n Autoren abzuliefern sei. [...]

  5. Dass nicht sein kann, was nicht sein darf? « Apanat’s Weblog schrieb:

    [...] nicht sein kann, was nicht sein darf? By apanat Ein Kommentator hat die Pflichtablieferung von Internettexten schon als Finanzierungsinstrument der Bundesregierung [...]

  6. Thorsten schrieb:

    kann man so oder so sehen

  7. zucculino schrieb:

    Ehrlich gesagt habe ich schon lange nichts mehr drüber gelesen, ob die Verlage dem tatsächlich nachkommen. Irgendwie gab es seitdem auch fast keine Kritik.

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