
Wie Heise und Golem berichten, tritt heute die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek in Kraft.
Neben Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, CD-Roms und anderen “körperlichen” Veröffentlichungen, müssen ab sofort auch Pflichtexemplare von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden.
Wer dieser Ablieferungspflicht nicht nachkommt, hat mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € zu rechnen. Ausgenommen von der Verordnung sind nur “lediglich privaten Zwecken dienende Websites”.
Mathias Schindler hat sich schon vor etlichen Monaten mit der jetzt in Kraft getretenen Verordnung beschäftigt und auf einen Schwachpunkt hingewiesen, der bis jetzt nicht behoben wurde: die Nichtbeachtung freier Lizenzen.
Die Inhalte der Wikipedia zählen ohne Frage zu den ablieferungspflichtigen Netzpublikationen – nur wer ist verpflichtet sie an die Deutsche Nationalbibliothek zu liefern?
Werfen wir doch mal einen Blick in den § 15 des DNBGs:
Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
Dummerweise trifft das auf so ziemlich jeden deutschen Bürger zu, der seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
23. Oktober 2008 um 16:07 Uhr
Dann haben Sie wenigstens die 500 Millarden für die Finanzkrise wieder drin. Kriegt jeder Geschäftsfähige in Deutschland wegen Nichtablieferung der Wikipedia ein Bussgeld in Höhe von den 10k.
10k x 60.000.000 = ;-)
23. Oktober 2008 um 18:09 Uhr
Habe die Nationalbibliothek mal angerufen. Das Ergebnis gibt es hier zu lesen: http://www.blogh.de/870
24. Oktober 2008 um 13:40 Uhr
[...] Heute schon die Wikipedia zur Bibliothek gebracht? (Wikipedistik) [...]
25. Oktober 2008 um 12:03 Uhr
[...] Wikipedistik fragt, ob man denn heute schon die Wikipedia abgeliefert habe und unterstellt eine Regelungslücke für den Wikipedia Content, der ja nicht von einem, sondern potentiell von n Autoren abzuliefern sei. [...]
10. Januar 2009 um 01:37 Uhr
[...] nicht sein kann, was nicht sein darf? By apanat Ein Kommentator hat die Pflichtablieferung von Internettexten schon als Finanzierungsinstrument der Bundesregierung [...]
4. Mai 2009 um 22:37 Uhr
kann man so oder so sehen
6. November 2009 um 10:30 Uhr
Ehrlich gesagt habe ich schon lange nichts mehr drüber gelesen, ob die Verlage dem tatsächlich nachkommen. Irgendwie gab es seitdem auch fast keine Kritik.